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Kurzfassung zum Beitrag von Laun/Bitterli/Behringer, NaRp 2/2023 S. 46

Prüfung von Nachhaltigkeitsberichten

Dr. Ute Laun, Christian Bitterli und Prof. Dr. Stefan Behringer

Mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) werden die Offenlegungspflichten für Unternehmen, die im EU-Raum tätig sind, sowohl inhaltlich als auch hinsichtlich ihres Geltungsbereichs deutlich erweitert. Da durch die CSRD auch eine Prüfpflicht für Nachhaltigkeitsberichte eingeführt wird, erlangt die Nachhaltigkeitsberichterstattung auch eine Relevanz für die Wirtschaftsprüfung. Daher hat das Institut für Finanzdienstleistungen Zug (IFZ) der Hochschule Luzern nun auch Fragen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in den regelmäßig stattfindenden Audit Cost Survey aufgenommen. Im Folgenden werden die Ergebnisse vorgestellt.

Ausgangslage

Nachhaltigkeitsberichte erhalten eine immer größere Bedeutung. Die EU führt mit der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) neue Berichtspflichten ein, die zwischen 2024 und 2028 gestaffelt für Unternehmen verschiedener Größenordnung wirksam werden:

  • Unternehmen, die bereits heute berichtspflichtig sind, müssen die neuen Regeln ab 2025 für das Berichtsjahr 2024 anwenden.

  • Unternehmen, die zwei der folgenden Größenkriterien überschreiten, müssen unabhängig von einer Kapitalmarktorientierung ab 2026 berichten, erstmalig über das Jahr 2025: Umsatzvolumen von mehr als 40 Mio. €; B...

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