Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BBK Nr. 23 vom

Verbuchung von Kommissionsgeschäften und Auswirkung auf die Zusammenfassende Meldung

Karl-Hermann Eckert

Regelmäßig erreichen uns Zuschriften von Lesern mit fachlichen Problemen, die auch für einen breiteren Leserkreis interessant sind. In loser Folge greifen wir diese Fragen in dieser Rubrik auf.

Unser Mandant (Kommittent) handelt mit Waren, die vorwiegend auf Kommissionsbasis von einem Unternehmen (Kommissionär) in Belgien veräußert werden.

Frage: Wie ist beim deutschen Kommittenten zu buchen (SKR 03), damit alle umsatzsteuerlichen Regelungen, insbesondere die Zusammenfassende Meldung, korrekt durchgeführt werden und ergänzend eine richtige ertragsteuerliche Erfassung erfolgt?

Antwort:

Das Kommissionsgeschäft ist die geschäftliche Betätigung eines Kaufmanns im eigenen Namen für fremde Rechnung. Die zivilrechtlichen Grundlagen sind in den §§ 383 bis 406 HGB geregelt. Der Kommissionär übernimmt es, gewerbsmäßig Waren oder Wertpapiere im eigenen Namen für Rechnung eines Dritten (Kommittenten) zu kaufen oder zu verkaufen. Rechtlich gesehen ist das Kommissionsgeschäft ein auf eine Geschäftsbesorgung i. S. des § 675 BGB gerichteter gegenseitiger Vertrag. Der Kommissionär hat nach § 396 HGB nach Ausführung des Umsatzgeschäftes einen Anspruch auf eine Provision und einen ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Rechnungswesen
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen