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BBK Nr. 23 vom

Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Dozenten und Lehrern

Jörg Romanowski

Insbesondere bei Statusanfragen und bei Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) werden immer wieder Fragen zur sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung bestimmter Mitarbeiter aufgeworfen. So geht es in der Praxis auch häufig um die Klärung der Frage, in welchen Fällen die im Unternehmen eingesetzten Lehrer und Dozenten als abhängig Beschäftigte der Sozialversicherungspflicht unterliegen oder wann diese als selbständig Tätige gelten.

Tatsächlich sind beide Fallgestaltungen in der Praxis anzutreffen und diese können auch jeweils rechtlich korrekt sein. Es kommt –wie immer in der Sozialversicherung – auf den Einzelfall an. Der erste Fall wird als sog. Scheinselbständigkeit bezeichnet und stellt für die auftraggebenden Unternehmen oft ein gravierendes Problem dar. Der folgende Beitrag stellt die rechtliche Lage im Überblick dar und zeigt auf, welche Auswirkungen sich ergeben können.

I. Neue sozialversicherungsrechtliche Abgrenzungskriterien für Lehrer bzw. Dozenten

Die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts führte zu einer Neujustierung der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung von Lehrern bzw. Dozenten. Nunme...

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