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Berufsrecht | Keine anonyme Steuerberaterprüfung (BFH)
Der BFH hat weitere Klarheit in
Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen der Steuerberaterprüfung
geschaffen. Die Entscheidung bestätigt die Rechtmäßigkeit der Möglichkeit, die
schriftlichen Prüfungsarbeiten ohne Verwendung eines anonymisierten
Kennzahlensystems anfertigen zu lassen. Des Weiteren hebt der BFH hervor, dass
das Überdenkungsverfahren eine eigenständige und unabhängige Überprüfung durch
die hierfür zuständigen Prüfer erfordert und dass eine gemeinsam abgestimmte
Überdenkung von Klausuren durch eine Prüfermehrheit unzulässig ist (; veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Die Klägerin hat an der Steuerberaterprüfung 2015/2016 teilgenommen, nachdem sie zuvor die Steuerberaterprüfung zweimal nicht bestanden hat. Die K...