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Online-Beitrag vom

Ertrag- und umsatzsteuerliche Behandlung von Photovoltaikanlagen ab 2022/2023

Praxisleitfaden zur Besteuerung von Bestands- und Neuanlagen

Daniel Scherf und Christoph Gerstl

Mit dem Ziel des Abbaus bürokratischer Hürden und der Setzung eines steuerlichen Anreizes zum Ausbau der erneuerbaren Energien, hat der Gesetzgeber mit dem JStG 2022 v.  (BGBl 2022 I S. 2294) mit Wirkung ab dem eine Steuerbefreiung für bestimmte (kleinere) Photovoltaikanlagen auf Gebäuden eingeführt (§ 3 Nr. 72 EStG). Die Steuerbefreiung gilt unabhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Photovoltaikanlage. Wird damit jetzt für den steuerlichen Praktiker in Sachen Photovoltaikanlagen alles einfacher? Zwei (BStBl 2023 I S. 1494) zur Einkommensteuer und v.  (BStBl 2023 I S. 351) zum Nullsteuersatz in der Umsatzsteuer später tritt in der Anwendungspraxis Ernüchterung ein − viele Punkte sind fortwährend ungeklärt. Im nachfolgenden Praxisleitfaden werden einzelne dieser offenen Fragestellungen aufgegriffen und Lösungsansätze aufgezeigt.

I. Neuregelung des § 3 Nr. 72 EStG

Ab dem Veranlagungszeitraum 2022 sind Einnahmen und Entnahmen im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage, die

  1. auf, an oder in Einfamilienhäusern (einschließlich Nebengebäuden) oder nicht Wohnzwecken dienenden Gebäuden mit einer installierten Bruttoleistung la...