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Testament | Widerruf mittels umfänglicher Durchstreichungen
Wird ein privatschriftliches Testament in der Wohnung des Erblassers gefunden und kann ausgeschlossen werden, dass Dritte ungehinderten Zugriff darauf hatten, ist davon auszugehen, dass Veränderungen an der Urkunde vom Erblasser selbst vorgenommen wurden. Ohne das Hinzutreten weiterer Umstände kann davon ausgegangen werden, dass großflächige, sich über die gesamte Urkunde erstreckende Durchstreichungen in Widerrufsabsicht angebracht worden sind.
Die Anforderungen an den Beweis, dass die Veränderung der Urkunde auf eine Handlung des Erblassers zurückzuführen ist, sind unter den genannten Bedingungen nicht hoch anzusetzen. Vorliegend hatte die Erblasserin nach Ansicht des Gerichts das von ihr formwirksam errichtete Testament, das über alle drei Blätter, die physisch nicht miteinande...