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Steuerrecht | Beteiligung einer GbR an einer KG und gewerbliche Infektion
Beteiligt sich eine GbR an einer KG, die gewerbliche Einkünfte erzielt, erzielt die GbR als Mitunternehmerin gewerbliche Beteiligungseinkünfte, so dass die GbR nach § 15 Abs. 3 Nr. 1 Satz 1, 2. Variante EStG insgesamt gewerbliche Einkünfte erzielt (sog. Aufwärtsinfektion bzw. Abfärbung). Allerdings wird die GbR nicht gewerbesteuerpflichtig, da der Begriff des Gewerbebetriebs i. S. von § 2 Abs. 1 Satz 2 GewStG verfassungskonform einzuschränken ist.
Die Mitunternehmerstellung der GbR war auch bereits vor 2001 möglich, als eine GbR zivilrechtlich noch nicht als Kommanditistin einer KG anerkannt war; steuerlich konnte eine GbR auch schon vor 2001 eine Personengesellschaft i. S. von § 15 EStG sein.
[i]GbR beteiligte sich 1995 an einer gewerblichen KGDie Klägerin war eine Vermietungs-GbR, an der W, D und G beteiligt waren und die sich im Jahr 1995 an einer KG bet...