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Einkommensteuer | Zu den Voraussetzungen einer mittelbaren verdeckten Gewinnausschüttung
Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann auch ohne Zufluss beim Gesellschafter anzunehmen sein, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter den Vorteil mittelbar in der Weise zuwendet, dass eine dem Gesellschafter nahestehende Person aus der Vermögensverlagerung Nutzen zieht (vgl. , NWB YAAAD-60637, BFH/NV 2011 S. 449). Daran fehlt es, wenn die Kapitalgesellschaft für den der nahestehenden Person gewährten Vermögensvorteil eine angemessene Gegenleistung erhält (Bezug: § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, § 22 Nr. 3 EStG).
Das „Nahestehen“ als Voraussetzung für eine vGA an eine dem Gesellschafter nahestehende Person kann familienrechtlicher, gesellschaftsrechtlicher, schuldrechtlicher oder auch rein tatsächlicher Art sein. Liegt eine vGA an eine nahestehende Person vor, ist die...BStBl 2015 II S. 687