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Körperschaftsteuer | „Finanzielle Eingliederung“ bei unterjähriger Verschmelzung auf eine Kapitalgesellschaft
Im Fall der Verschmelzung von zwei Kapitalgesellschaften tritt der übernehmende Rechtsträger (Organträger) hinsichtlich des Merkmals der finanziellen Eingliederung (§ 14 Abs. 1 S. 986Satz 1 Nr. 1 KStG) auch dann nach § 12 Abs. 3 i. V. mit § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006 in die Rechtsstellung des übertragenden Rechtsträgers ein, wenn der umwandlungssteuerliche Übertragungsstichtag nicht auf den Beginn des Wirtschaftsjahres der Organgesellschaft zurückbezogen wird (Bestätigung und Fortentwicklung der NWB ZAAAD-54323, BStBl 2011 II S. 528, und I R 111/09, NWB KAAAD-56230, BFH/NV 2011 S. 67, sog. Fußstapfentheorie; Bezug: § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 KStG; § 12 Abs. 3, § 4 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006).
(1) Als Voraussetzung für eine körperschaftsteuerliche Organschaft muss u. a. der Organträger an der Organgesellschaft vom Beginn ihres Wirtschaftsjahres an ununterbrochen in einem sol...