Sozialversicherung | Neue Beitragsbemessungsgrenzen für 2024 (Bundesregierung)
Zum steigen die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung. Der Bundesrat hat der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 am abschließend zugestimmt (BR-Drucks. 511/23 (Beschluss)).
Zu Anfang eines jeden Jahres steigen in der Regel die Beitragsbemessungsgrenzen in der gesetzlichen Kranken- und Rentenversicherung – so auch zum :
In der gesetzlichen Krankenversicherung steigt sie bundesweit einheitlich auf jährlich 62.100 € beziehungsweise 5.175 € im Monat (2023: 59.850 € oder 4.987,50 €/Monat).
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung beläuft sich auf jährlich 69.300 € beziehungsweise monatlich 5.775 € (2023: 66.600 € oder 5.550 € im Monat).
Auch die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung steigt: in den neuen Bundesländern auf 7.450 € im Monat (2023: 7.100 €/Monat), in den alten Bundesländern auf 7.550 € im Monat (2023: 7.300 €/Monat).
In der knappschaftlichen Rentenversicherung erhöht sich diese Einkommensgrenze in den neuen Ländern auf 9.200 € im Monat (2023: 8.750 €/Monat). In den alten Ländern liegt sie bei 9.300 € im Monat (2023: 8.950 €). In der knappschaftlichen Rentenversicherung sind Beschäftigte im Bergbau versichert. Sie berücksichtigt die besondere gesundheitliche Beanspruchung von Bergleuten.
Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, ist für 2024 vorläufig auf 45.358 € im Jahr festgesetzt (2023: 43.142 €).
Die Rechengrößen ab im Überblick
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Rechengröße | West | Ost |
Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen
Rentenversicherung | 7.550 €/Monat | 7.450 €/Monat |
Beitragsbemessungsgrenze in der
knappschaftlichen Rentenversicherung | 9.300 €/Monat | 9.200 €/Monat |
Versicherungspflichtgrenze in der GKV | 69.300 € im Jahr
(5.775 €/Monat) | |
Beitragsbemessungsgrenze in der GKV | 62.100 € im Jahr
(5.175 €/Monat) | |
Beitragsbemessungsgrenze in der
Arbeitslosenversicherung | 7.550 €/Monat | 7.450 €/Monat |
Vorläufiges Durchschnittsentgelt für 2023
in der Rentenversicherung | 45.358 € | |
Bezugsgröße in der Sozialversicherung | 3.535 €/Monat | 3.465 €/Monat |
Quelle: Bundesregierung online, Meldung v. 24.11.2023 (il)
Nachricht aktualisiert am : Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2024 wurde am im BGBl. 2023 I Nr. 322 verkündet.
Fundstelle(n):
PAAAJ-53439