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Erbschaftsteuer | § 13c Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 2 ErbStG 2009 sind europarechtswidrig (EuGH)
Der 7. Senat des Finanzgerichts Köln bezweifelte, ob der vollständige Wertansatz von vermieteten Grundstücken in sog. Drittländern (Länder außerhalb der Europäischen Union – EU – und der Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums – EWR) bei der Erbschaftsteuer mit der Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar ist. Deshalb hatte er diese Frage mit Beschluss vom (7 K 1333/19) dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg zur Entscheidung vorgelegt (siehe dazu die Pressemitteilung des ).
In seinem Urteil vom (C-670/21) folgte der EuGH der Argumentation des Finanzgerichts Köln und führte aus, dass § 13c Abs. 1 und Abs. 3 Nr. 2 ErbStG 2009 gegen die Kapitalverkehrsfreiheit verstoße. Der Ansatz von vermieteten Immobilien in Drittländern mit dem vollen Wert s...