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Verfahrensrecht | Leichtfertige Steuerverkürzung durch unterlassene Anzeige bei der Grunderwerbsteuer (BFH)
Der (Revisions-)Kläger, ein studierter Dipl.-Kfm., wendete sich mit dem Argument der Festsetzungsverjährung gegen die Festsetzung von Grunderwerbsteuer aufgrund einer Vereinigung von Anteilen an einer grundbesitzenden GmbH.
Sachverhalt (auszugsweise)
Durch Verträge aus den Jahren 2003 und 2007 erhielt der Kläger von seinen Eltern zunächst 57,69 % an einer GmbH geschenkt, bevor sein Vater mit Vertrag aus dem Jahr 2009 auch den ihm noch verbliebenen Anteil von 42,31 % übertrug. Der Notar belehrte im Zuge der Beurkundung im Jahr 2009 auf die Grunderwerbsteuerpflichtigkeit, falls die GmbH Grundbesitz habe und der Vertrag eine Anteilsvereinigung bewirke. Außerdem wies der Notar darauf hin, dass auch das Finanzamt (Beklagter) eine beglaubigte Abschrift des Vertrags erhalte. Der...