Die Übereignung eines Grundstücks bei vereinbarter Rückübertragung nach Beendigung der Kiesausbeute führt auch bei Aufnahme einer Steuerklausel zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn keine rechtzeitige Offenbarung der Zusatzvereinbarung erfolgt
Leitsatz
Die entgeltliche Überlassung eines Grundstücks zur Kiesausbeute durch Übereignung des Grundstücks bei gleichzeitiger Vereinbarung der Rückübertragung nach Beendigung der Ausbeute führt beim Überlassenden auch dann zu Einkünften aus Vermietung und Verpachtung, wenn zwar weiter vereinbart ist, daß die Rückübertragungsverpflichtung entfalle, sofern sie zur Versteuerung des ,,Kaufpreises'' führe, diese Zusatzvereinbarung dem FA aber nicht rechtzeitig offenbart wird (Anschluß an , BFHE 111, 43, BStBl II 1974, 130).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 296 BFH/NV 1993 S. 19 Nr. 4 IAAAA-94418
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