Bewertungswahlrecht beim Übergang zur Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich auch bei vorausgegangener Schätzung nach Viehdurchschnittswerten
Leitsatz
Geht ein Schätzungslandwirt zur Buchführung über, ist der Viehbestand in seiner Anfangsbilanz und in den Folgebilanzen nach den Grundsätzen des Urteils vom IV R 97/91 (BFHE 169, 180, BStBl II 1993, 284) zu bewerten. Der Landwirt ist nicht an die Schätzungswerte der Finanzverwaltung gebunden; in der Hinnahme der Schätzungen ist keine Entscheidung für diese Werte zu sehen.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 276 BFH/NV 1993 S. 18 Nr. 4 BFH/NV 1993 S. 18 Nr. 4 GAAAA-94410
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