Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gesetzgebung | Verschärfungen am Lobbyregister (Bundesrat)
Die Regelungen für Lobbyisten
werden verschärft: Am hat der Bundesrat Änderungen am
Lobbyregistergesetz gebilligt, die der Bundestag am aufgrund einer
Fraktionsinitiative beschlossen hatte.
Schärfere Offenlegungspflichten
Ziel des Gesetzes ist es, den Anwendungsbereich und die Offenlegungspflichten des Lobbyregisters nachzuschärfen, in das sich seit 2022 alle Interessenvertretungen gegenüber Parlament oder Regierung eintragen müssen.
So sind Kontakte in Ministerien künftig bereits ab der Referatsleiterebene einzubeziehen. Ab dem nächsten Jahr müssen Lobbyisten zudem angeben, auf welche konkreten Gesetzes- oder Verordnungsvorhaben sich ihre Aktivitäten beziehen. Stellungnahmen und Gutachten von grundsätzlicher Bedeutung für die Interessenvertretung ...