Online-Nachricht - Montag, 27.11.2023

Lohnsteuer | Sachbezugswerte für freie Unterkunft und Verpflegung 2024 (Bundesrat)

Der Bundesrat hat am der "Vierzehnten Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung" zugestimmt.

Damit wurden die Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft an die Entwicklung der Verbraucherpreise für das Jahr 2024 wie folgt angepasst:

  • Der Sachbezugswert für die Überlassung einer Unterkunft an den Arbeitnehmer steigt bundeseinheitlich von 265 € auf 278 € pro Monat (kalendertäglich: 9,27 €).

  • Der Sachbezugswert für die freie oder verbilligte Verpflegung steigt bundeseinheitlich von 288 € auf 313 € pro Monat.

Für die jeweiligen Mahlzeiten gelten damit folgende Werte:

  • Frühstück (Monat/Tag): 65 €/2,17 € (2023: 60 €/2 €),

  • Mittagessen (Monat/Tag): 124 €/4,13 € (2023: 114 €/3,80 €),

  • Abendessen (Monat/Tag): 124 €/4,13 € (2023: 114 €/3,80 €).

Quelle: BR-Drucks. 512/23 (Beschluss) v. 24.11.2023, § 2 Abs. 2 SvEV (il)

Anmerkung: Nachricht am korrigiert; in der ursprünglichen Fassung war das Vorjahresdatum falsch zitiert. (il)

Nachricht aktualisiert am : Die Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung vom wurde am im BGBl. 2023 I Nr. 328 verkündet. (il)

Fundstelle(n):
NWB GAAAJ-53280