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NWB Nr. 48 vom Seite 3238

Stand der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes

Ass. iur. Erika Simon

Das Dashboard Digitale Verwaltung, das einen Überblick über die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung in Deutschland gibt, zeigt, dass aktuell nur 147 von über 580 nutzerorientierten Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale bundesweit flächendeckend online verfügbar sind, obwohl das Onlinezugangsgesetz (OZG) Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, bis Ende 2022 ihre sämtlichen Verwaltungsleistungen über Verwaltungsportale auch digital anzubieten. Antworten der Bundesregierung (BT-Drucks. 20/9256) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion der CDU/CSU („Onlinezugangsgesetz 2.0“, BT-Drucks. 20/8958) zeigen den derzeitigen Stand der Umsetzung des OZG (s. zum Umsetzungsstand auch BMI, Informationsplattform, FAQ sowie den OZG-Leitfaden).

EfA-Dienste einzelner Bundesländer

Jeweils ein Bundesressort verantwortet mit einem oder mehreren Bundesländern die Entwicklung fachspezifischer Online-Dienste. Die umsetzenden Bundesländer entwickeln dabei sog. Einer-für-alle-Dienste (EfA-Dienste), die dann bundesweit ebenenübergreifend zur Mitnutzung bereitgestellt werden.

[i]102 Dienste stehen zur Nachnutzung bereitBei 102 EfA-Leistungen (Stand: ) ist der Go-live erfolgt, wodurch diese zur Nachnutzung bereitstehen. Weitere 52 EfA-Leistungen befinden sich in der Umsetzung und 4...

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