Mieterhöhung infolge behindertengerechter (Um-)Baumaßnahmen als außergewöhnliche Belastung
verdeckte Gewinnausschüttung durch unentgeltliche Wohnungsüberlassung an den beherrschenden GmbH-Gesellschafter
Leitsatz
1. Mehraufwendungen für einen behindertengerechten Um- oder Neubau eines Hauses oder einer Wohnung sind grundsätzlich als
außergewöhnliche Belastung abziehbar. Sie sind weder durch den Grund- oder Kinderfreibetrag noch durch den Behinderten- und
Pflege-Pauschbetrag abgegolten.
2. Dies gilt in gleicher Weise auch für die durch einen behindertengerechten Umbau ausgelöste Erhöhung der jährlichen Miete.
3. Die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung durch eine GmbH an ihren beherrschenden Gesellschafter stellt eine mit der
Kostenmiete zu bewertende verdeckte Gewinnausschüttung dar.
4. Einer „Fiktionstheorie”, nach der die Kostenmiete, soweit sie auf einen behinderungsbedingten Mehrbedarf entfällt, zu außergewöhnlichen
Belastungen führt, folgte der Senat im Streitfall nicht.
Fundstelle(n): GStB 2024 S. 113 Nr. 4 GStB 2024 S. 113 Nr. 4 XAAAJ-53270
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