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Finanzgericht Rheinland-Pfalz  Urteil v. - 1 K 1470/23

Gesetze: EStG § 1 Abs. 1 ; EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1 ; DBA Lux 2012 Art. 14 Abs. 1 ; DBA Lux 2012 Art. 16 Abs. 1 ; DBA Lux 2012 Art. 16 Abs. 3 ; DBA Lux 2012 Art. 18 Abs. 1 ; DBA Lux 2012 Art. 18 Abs. 3 ; DBA Lux 2012 Art. 22 Abs. 1b ; OECD-MA Art. 17 Abs. 1 ; OECD-MA Art. 19 Abs. 3

Besteuerungsrecht für Einkünfte eines beim Staatsorchester angestellten Musikers nach dem DBA Lux 2012

Leitsatz

1. Der Anwendungsbereich des Art. 18 Abs. 3 DBA Lux 2012 ist bei Lohneinkünften eines bei einem Staatsorchester beschäftigten Musikers eröffnet, da das Staatsorchester trotz der verfolgten kulturellen Zwecke nachhaltig wirtschaftlich tätig wird.

2. Der Anwendungsbereich des Art. 16 Abs. 1 DBA Lux 2012 erstreckt sich auch auf Einkünfte eines unselbständig tätigen, nicht reisenden Musikers eines Staatsorchesters.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2024 S. 7 Nr. 41
DStRE 2024 S. 1349 Nr. 22
IStR 2024 S. 498 Nr. 12
DAAAJ-53255

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Urteil v. 20.09.2023 - 1 K 1470/23

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