Zur bilanzsteuerrechtlichen Behandlung der von einer Wohnungseigentümergemeinschaft gebildeten Instandhaltungsrückstellungen
beim einzelnen Eigentümer
Leitsatz
1. Wirtschaftsgüter sind alle Sachen, Rechte, tatsächlichen Zustände und konkreten Möglichkeiten, die entweder einzeln oder
zusammen mit dem Betrieb übertragen werden können und aus der Sicht eines potenziellen Betriebserwerbers einen eigenständigen
Wert haben.
2. Die Beteiligung an einer Instandhaltungsrückstellung nach Wohnungseigentumsrecht stellt bei einem bilanzierenden Gewerbetreibenden
ein zu aktivierendes Wirtschaftsgut dar, und zwar mit dem Betrag der geleisteten und noch nicht verbrauchten Einzahlungen;
denn die Instandhaltungsrückstellung vermittelt einen geldwerten Anspruch des Wohnungseigentümers auf Bezahlung von Aufwendungen
und ein evtl. Erwerber würde der Beteiligung an der Rückstellung einen eigenständigen Wert zumessen.
Fundstelle(n): BB 2023 S. 2608 Nr. 45 BB 2023 S. 2610 Nr. 45 DStR-Aktuell 2024 S. 6 Nr. 17 DStRE 2024 S. 641 Nr. 11 GStB 2024 S. 235 Nr. 7 GStB 2024 S. 235 Nr. 7 UVR 2024 S. 104 Nr. 4 IAAAJ-53249
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