Bei der Ermittlung des Vermögenswerts im Rahmen der Anteilsbewertung können die mit einer Preissteigerungsrücklage verbundenen latenten Ertragsteuerbelastungen nicht berücksichtigt werden
Leitsatz
Im Rahmen der Schätzung des gemeinen Werts nichtnotierter Anteile an Kapitalgesellschaften nach dem sog. Stuttgarter Verfahren können die mit einer Preissteigerungsrücklage (§ 74 EStDV) verbundenen latenten Ertragsteuerbelastungen bei der Ermittlung des Vermögenswerts nicht berücksichtigt werden (Anschluß an BFHE 126, 227, BStBl II 1979, 34).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 268 BFH/NV 1992 S. 42 Nr. 7 VAAAA-94405
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