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BFH Urteil v. - I R 28/92 BStBl 1993 II S. 247

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2UmwG § 46UmwG § 49 Abs. 2 Satz 2GewStG § 8 Nr. 2

- Umfang der Zuständigkeit des Geschäftsführers einer GmbH - Zur Frage des Übergangs einer privaten Versorgungsrente bei Umwandlung einer OHG in eine GmbH - Hinzurechnung von Rentenzahlungen nach § 8 Nr. 2 GewStG nach Umwandlung einer OHG in eine GmbH

Leitsatz

1. Im Innenverhältnis zur Gesellschaft ist der Geschäftsführer einer GmbH für die gesamte laufende Geschäftsführung zuständig. Dazu gehören sowohl tatsächliche als auch rechtsgeschäftliche Handlungen, die der gewöhnliche Betrieb des Handelsgewerbes der GmbH mit sich bringt.

2. Geht bei der Umwandlung einer OHG gemäß § 46 UmwG eine private Versorgungsrente auf eine GmbH über, so sind die Rentenzahlungen bei der GmbH Betriebsausgaben, wenn die Rentenverbindlichkeit durch das übernommene Aktivvermögen abgedeckt war.

3. Gemäß § 8 Nr. 2 GewStG sind Rentenzahlungen im Sinne des zweiten Leitsatzes dem Gewinn aus Gewerbebetrieb wieder hinzuzurechnen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 247
BFH/NV 1993 S. 12 Nr. 3
AAAAA-94396

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BFH, Urteil v. 29.07.1992 - I R 28/92

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