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Behandlung von Photovoltaikanlagen nach dem JStG 2022
Im Zuge des Jahressteuergesetzes 2022 wurden weitreichende Änderungen hinsichtlich der steuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) kodifiziert. Zahlreiche steuerliche Hürden sind weggefallen. Diese beziehen sich sowohl auf die umsatz- als auch auf die einkommensteuerliche Behandlung von PV-Anlagen. Diese Änderungen sowie die in diesem Zusammenhang ergangenen sowie vom werden Im Beitrag detailliert vorgestellt.
Einordnung
Die Mehrzahl der Betreiber von PV-Anlagen fällt umsatzsteuerlich unter die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG. Jedoch war es in der Vergangenheit häufig vorteilhaft, zur Regelbesteuerung zu optieren, um in den Genuss des Vorsteuerabzugs hinsichtlich der meist nicht unerheblichen Investitionskosten zu kommen. Im Gegenzug sind jedoch Stromlieferungen an Dritte und der selbst nichtunternehmerisch verbrauchte Strom der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 fällt für ab dem angeschaffte PV-Anlagen die Notwendigkeit der Option zur Regelbesteuerung weg, da mittels § 12 Abs. 3 UStG ein Nullsteuersatz für die Anschaffung sowie für die Installation einer PV-Anlage einge...