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WPK | WPK spricht sich für die Prüfung der Nachhaltigkeitsberichte von Wirtschaftsprüfern aus
Der für die Transformation der EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) in Deutschland notwendige Gesetzentwurf dürfte in Kürze zu erwarten sein. Damit werden den Vorgaben der EU entsprechend große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Arbeitnehmern für ab dem beginnende Geschäftsjahre, andere große Kapitalgesellschaften für ab dem beginnende Geschäftsjahre sowie kleine und mittelgroße Unternehmen von öffentlichem Interesse für ab dem beginnende Geschäftsjahre (mit Wahlrecht zur Verschiebung der Erstanwendung auf 2028) in die neue europäische Nachhaltigkeitsberichterstattung einbezogen.
Dadurch wird in Deutschland die Zahl der nachhaltigkeitsberichtspflichtigen Unternehmen von derzeit rund 500 a...