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Verschwiegenheitspflicht vor der Auftragsannahme?
I. Sachverhalt
Der Geschäftsführer einer bislang nicht prüfungspflichtigen GmbH bittet Wirtschaftsprüfer A, ein Angebot zur Abschlussprüfung abzugeben. Für die gewissenhafte Kalkulation fordert A bei dem potenziellen Mandanten vorab Unterlagen an. Der potenzielle Mandant verlangt hierfür die Übersendung einer Verschwiegenheitserklärung von A.
II. Fragestellung
Ist eine solche Verschwiegenheitsverpflichtung notwendig oder beginnt die Verschwiegenheitspflicht von Wirtschaftsprüfern bereits bei Vertragsanbahnung?
III. Lösungshinweise
1. Kodifizierung der Verschwiegenheitspflicht im HGB
Gemäß § 323 Abs. 1 Satz 1 HGB sind Abschlussprüfer, Gehilfen und die bei der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertreter der Prüfungsgesellschaft zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese allgemeine Verschwiegenheitspflicht richtet sich gegen die Weitergabe von Informationen an Dritte. Die Verschwiegenheit wird in § 323 Abs. 1 Satz 2 HGB dadurch erweitert, dass es dem Abschlussprüfer verboten ist, unbefugt Geschäftsgeheimnisse zu verwerten, die er während der Tätigkeit erfahren hat („spezifisches Insiderverbot“).
Bei wörtlicher Auslegung des § 323 HGB bezieht sich die Verschwiegenheitspflicht (ausschließlich) auf die T...