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WP Praxis Nr. 12 vom Seite 368

Verschwiegenheitspflicht vor der Auftragsannahme?

WP/StB Prof. Dr. Christian Hanke, Dinslaken

I. Sachverhalt

Der Geschäftsführer einer bislang nicht prüfungspflichtigen GmbH bittet Wirtschaftsprüfer A, ein Angebot zur Abschlussprüfung abzugeben. Für die gewissenhafte Kalkulation fordert A bei dem potenziellen Mandanten vorab Unterlagen an. Der potenzielle Mandant verlangt hierfür die Übersendung einer Verschwiegenheitserklärung von A.

II. Fragestellung

Ist eine solche Verschwiegenheitsverpflichtung notwendig oder beginnt die Verschwiegenheitspflicht von Wirtschaftsprüfern bereits bei Vertragsanbahnung?

III. Lösungshinweise

1. Kodifizierung der Verschwiegenheitspflicht im HGB

Gemäß § 323 Abs. 1 Satz 1 HGB sind Abschlussprüfer, Gehilfen und die bei der Prüfung mitwirkenden gesetzlichen Vertreter der Prüfungsgesellschaft zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese allgemeine Verschwiegenheitspflicht richtet sich gegen die Weitergabe von Informationen an Dritte. Die Verschwiegenheit wird in § 323 Abs. 1 Satz 2 HGB dadurch erweitert, dass es dem Abschlussprüfer verboten ist, unbefugt Geschäftsgeheimnisse zu verwerten, die er während der Tätigkeit erfahren hat („spezifisches Insiderverbot“).

Bei wörtlicher Auslegung des § 323 HGB bezieht sich die Verschwiegenheitspflicht (ausschließlich) auf die T...

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