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Pillar Two: Bundestag bringt Mindestbesteuerung auf den Weg
Am verabschiedete der Bundestag den Regierungsentwurf zur Umsetzung der EU-Mindestbesteuerungsrichtlinie mit den Beschlussempfehlungen seines Finanzausschusses.
I. Historie des Mindeststeuergesetzes
Die Mitgliedstaaten der EU müssen die im Dezember 2022 beschlossene EU-Mindestbesteuerungsrichtlinie bis Ende 2023 in nationales Recht umsetzen. Einen ersten Diskussionsentwurf zur Umsetzung der Richtlinie veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) im März 2023. Dem folgte im Juli 2023 der Referentenentwurf aus dem BMF. Zu beiden Entwürfen hatten die Spitzenverbände Gelegenheit, sich zu äußern. Am legte das Bundeskabinett den Regierungsentwurf vor. Mit der voraussichtlichen Zustimmung des Bundesrats am erfüllt Deutschland den ambitionierten Zeitplan der Umsetzung.
II. Inhalt der Beschlussfassung
1. Grundsätzliche Systematik
An der grundsätzlichen Systematik der Mindeststeuer hat sich
nichts geändert: Steuerpflichtig sind alle in Deutschland belegenen
Geschäftseinheiten einer Unternehmensgruppe (sog. Mindeststeuergruppe), deren
konsolidierte Umsatzerlöse in zwei der letzten vier Geschäftsjahre die Grenze
von 750 Mio. € überschreiten (§ 1 MinStG-E).