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NWB Nr. 47 vom Seite 3216

Commercial Courts und Englisch als Gerichtssprache in der Zivilgerichtsbarkeit

Nach Ansicht der Bundesregierung bietet die ordentliche Gerichtsbarkeit in Deutschland für große Wirtschaftsstreitigkeiten insgesamt nur eingeschränkt zeitgemäße Verfahrensmöglichkeiten an. Dies habe zur Folge, dass solche Streitigkeiten vermehrt in anderen Rechtsordnungen oder innerhalb der privaten Schiedsgerichtsbarkeit geführt würden. Der erste Schritt zur Abhilfe soll nun das Gesetz zur Stärkung des Justizstandorts Deutschland durch Einführung von Commercial Courts und der Gerichtssprache Englisch in der Zivilgerichtsbarkeit (sog. Justizstandort-Stärkungsgesetz) sein. Der Regierungsentwurf (BT-Drucks. 20/8649) befindet sich in der parlamentarischen Beratung.

[i]Länder sollen entscheidenFolgende Änderungen sind geplant: Den Ländern soll ermöglicht werden, die landgerichtlichen Zivilverfahren im Bereich der Wirtschaftszivilsachen für die Gerichtssprache Englisch zu öffnen. Zudem sollen die Länder die Befugnis haben, einen Commercial Court an einem Oberlandesgericht (OLG) oder einem Obersten Landesgericht einzurichten. Dabei handelt es sich um einen oder mehrere Zivilsenate, vor dem oder denen Wirtschaftszivilsachen ab einem Streitwert von 1 Mio. € erstinstanzlich geführt wer...

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