Gewinn durch Kapitalrückzahlung, die den Buchwert der Beteiligung übersteigt; keine Steuerbefreiung nach dem DBA-Schweiz i. d. F. vor 1990
Leitsatz
1. Eine Kapitalrückzahlung aufgrund einer handelsrechtlich wirksamen Kapitalherabsetzung ist von den zu Buche stehenden Anschaffungskosten der Kapitalanteile abzusetzen; deren Buchwert ist nicht nur im Verhältnis der Kapitalherabsetzung zum bisherigen Nennkapital zu mindern.
2. Soweit die Kapitalrückzahlung den Buchwert der Kapitalanteile überschreitet, entsteht ein steuerbarer Gewinn.
3. In dieser Weise ist ebenfalls die Kapitalrückzahlung einer ausländischen Kapitalgesellschaft zu beurteilen, wenn deren Personal- und Gesellschaftsstatut für die Anwendung des deutschen Ertragsteuerrechts maßgebend ist.