BFH  - X R 1/23 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Änderung; Bestandskraft; Gewinnermittlungsart; Wahlrecht

Rechtsfrage

Ist es einem Steuerpflichtigen rechtlich möglich, auch nach Bestandskraft der Ursprungsveranlagung im Rahmen der gegen die Änderungsbescheide gerichteten Einsprüche sein Wahlrecht hinsichtlich der Gewinnermittlungsart neu auszuüben, um Mehrergebnisse aus einer Betriebsprüfung zu glätten?

Gesetze: EStG § 4 Abs 3, EStG § 4 Abs 1, EStG § 5, AO § 177

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.11.2023):

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
JAAAJ-52806