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BFH  - VII R 13/23 Verfahrensverlauf - Status: anhängig

Kaffeesteuer; Steuerschuldner; Versendung

Rechtsfrage

Wie ist für die Frage nach dem Steuerschuldner der Begriff des Versenders und der Begriff des in Besitz halten nach § 17 Abs. 2 Kaffeesteuergesetz auszulegen?

Kann auch ein Frachtführer, welcher eine Kaffeelieferung vornimmt, Versender sein?

Bleiben Abhängigkeitsverhältnisse im Bereich der harmonisierten Verbrauchsteuern unberücksichtigt und scheitert damit ein in Besitz halten durch eine juristische Person mangels tatsächlicher Sachherrschaft?

Gesetze: KaffeeStG § 17 Abs 2

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 20.11.2023):

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist anhängig

Fundstelle(n):
BAAAJ-52800