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BFH Urteil v. - VI R 97/90 BStBl 1993 II S. 166

Gesetze: EStG § 42eLStDV 1971 § 56

Die Bindung an eine Anrufungsauskunft ist auf den Lohnsteuerabzug beschränkt und erstreckt sich nicht auf den Lohnsteuer-Jahresausgleich oder die Veranlagung zur Einkommensteuer (Änderung der Rechtsprechung und Abschn. 147 LStR 1993)

Leitsatz

Die Bindung an eine Auskunft des Betriebsstätten-FA darüber, ob und inwieweit im einzelnen Fall die Vorschriften über die Lohnsteuer anzuwenden sind (Anrufungsauskunft), beschränkt sich auf das Lohnsteuer-Abzugsverfahren und erstreckt sich nicht auf den Lohnsteuer-Jahresausgleich oder das Einkommensteuer-Veranlagungsverfahren (Änderung der Rechtsprechung im Urteil vom VI R 185/76, BFHE 127, 376, BStBl II 1979, 451).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 166
BFH/NV 1993 S. 2 Nr. 1
KAAAA-94358

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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 09.10.1992 - VI R 97/90

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