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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 8 K 8207/20

Gesetze: KStG § 8 Abs. 1, KStG § 8 Abs. 3 S. 2, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2, HGB § 255 Abs. 1 S. 1, DBA CYP Art. 9 Abs. 1

Als Anschaffungsnebenkosten eines Grundstücks zu beurteilende Leistungen eines beherrschenden Gesellschafters als verdeckte Gewinnausschüttung

überhöhter Kaufpreis

Sperrwirkung des DBA Zypern

URTEIL

Leitsatz

1. Der Bilanzansatz eines erworbenen Grundstücks ist auch dann um den Betrag der verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) zu mindern, wenn es bei als Anschaffungsnebenkosten zu beurteilenden Leistungen eines beherrschenden Gesellschafters an einer klaren und eindeutigen, im Voraus getroffenen, zivilrechtlich wirksamen und tatsächlich durchgeführten Vereinbarung fehlt.

2. Der Auffassung, auch ein überhöhter Kaufpreis sei in der Handelsbilanz als Anschaffungskosten zu aktivieren, sodass lediglich die aufwandswirksamen Abschreibungen, die auf dem überhöhten Kaufpreis basieren, als vGA zu qualifizieren seien, ist wegen der erforderlichen Korrekturen in den Folgejahren, den Folgeproblemen beim Verkauf des Wirtschaftsguts und der Tatsache, dass eine vGA bei nicht abschreibbaren Wirtschaftsgütern dann nicht angesetzt werden könnte, nicht zu folgen.

3. Die Sperrwirkung des Art. 9 Abs. 1 DBA Zypern schießt die Anwendung des formellen Fremdvergleichs auch dann aus, wenn die Leistungsbeziehung mit einer Zweigniederlassung in Deutschland bestand.

Fundstelle(n):
DStR 2024 S. 472 Nr. 9
DStR 2024 S. 508 Nr. 9
DStRE 2024 S. 375 Nr. 6
JAAAJ-52725

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 19.09.2023 - 8 K 8207/20

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