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Leasing nach HGB und IFRS
Leasing wird nahezu von jedem Unternehmen – unabhängig von der Größenklasse – genutzt. Gründe gibt es viele. Der wichtigste wird die Liquiditätsschonung bei gleichzeitiger Nutzbarkeit des Gegenstands sein. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit den Unterschieden bei der Bilanzierung nach HGB und IFRS sowie welche Auswirkungen diese auf die Bildung von latenten Steuern haben. Gegenstand des Beitrags ist die Bilanzierung beim Leasingnehmer.
Einordnung
Für die Beurteilung der handelsrechtlichen Behandlung ist zunächst die Zurechnung des Leasinggegenstands wichtig. Bei Vorliegen von Leasingverträgen richtet sich die handelsrechtliche Bilanzierung danach, ob das wirtschaftliche Eigentum am Leasinggegenstand beim Leasingnehmer oder beim Leasinggeber liegt. Wirtschaftlicher Eigentümer ist üblicherweise derjenige, dem für die wirtschaftliche Nutzungsdauer Besitz, Gefahr, Nutzungen und Lasten aus einem Vermögensgegenstand zustehen. Insbesondere in Fällen, in denen von vornherein ein Übergang des (rechtlichen) Eigentums nach Ablauf der Mietzeit vereinbart ist, liegt das wirtschaftliche Eigentum beim Leasingnehmer (sog. Mietkauf-Verträge; Behandlung wie Raten...