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Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 5 K 228/22

Gesetze: GrEStG § 3 Nr. 1 Satz 1; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1

Grunderwerbsteuerpflichtige Übertragung eines kommunalen Grundstücks von einer unselbständigen örtlichen Stiftung an eine gemeinnützige rechtsfähige Stiftung

Leitsatz

Überträgt eine Kommune ohne Entgelt ein Grundstück, das zu einer unselbständigen örtlichen Stiftung im Sinne von § 115 Abs. 1 Nr. 2 der Hessischen Gemeindeordnung gehört, an eine von der Kommune errichteten gemeinnützigen rechtsfähigen Stiftung, ist dies wegen Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe keine freigebige Zuwendung und deshalb nicht nach § 3 Nr. 2 GrEStG von der Grunderwerbsteuer befreit.

Fundstelle(n):
ErbStB 2024 S. 36 Nr. 2
ErbStB 2024 S. 36 Nr. 2
UVR 2023 S. 361 Nr. 12
LAAAJ-52707

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Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 10.07.2023 - 5 K 228/22

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