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Finanzamt darf nicht die Vorlage der gesamten elektronischen Korrespondenz verlangen
Die Finanzverwaltung darf nach einem aktuellen Urteil des FG Hamburg im Rahmen einer Betriebsprüfung nicht verlangen, dass ein Unternehmen ein elektronisches Gesamtjournal vorlegt, das Informationen zu jeder einzelnen empfangenen und versandten E-Mail enthält. Das Finanzamt habe keinen Anspruch auf die Vorlage der gesamten elektronischen Korrespondenz, unabhängig davon, ob diese von steuerlicher Relevanz ist. Über die Revision muss der XI. Senat des BFH entscheiden.
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Die Finanzverwaltung darf im Rahmen einer Betriebsprüfung nicht verlangen, dass ein Unternehmen ein elektronisches Gesamtjournal vorlegt, das Informationen zu jeder einzelnen empfangenen und versandten E-Mail enthält. – Das ist die Quintessenz eines erstinstanzlichen Urteils des FG Hamburg, in dem es ebenfalls um eine verfahrensrechtliche Frage geht.
Das Finanzamt hat nach Meinung der Richter aus der Hansestadt keinen Anspruch auf die Vorlage der gesamten elektronischen Korrespondenz, unabhängig davon, ob die Na...