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BFH Urteil v. - III R 115/84 BStBl 1993 II S. 136

Gesetze: BerlinFG vom § 19 (BGBl I, S. 1, BStBl I 1979, S. 3)

Investitionszulage für Aufwendungen zum Erwerb eines Rohbaus als Teil der Herstellungskosten eines Gebäudes

Leitsatz

Erwirbt ein Unternehmer teilfertige Gebäude in Berlin (West) und stellt er die Bauwerke alsbald nach dem Erwerb unter Aufwendung erheblicher weiterer Kosten fertig, so kann ihm die Investitionszulage nach § 19 BerlinFG auch insoweit gewährt werden, als ihm Aufwendungen für den Erwerb der unfertigen Gebäude (Rohbauten) entstanden sind und diese beim Veräußerer Herstellungskosten waren.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1993 II Seite 136
BFH/NV 1990 S. 34 Nr. 5
XAAAA-94345

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BFH, Urteil v. 19.01.1990 - III R 115/84

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