Kein Rechtsschutzbedürfnis für Klage gegen Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung durch FA, wenn FG bereits über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 FGO entschieden hat
Leitsatz
Für eine Anfechtungsklage gegen den die Aussetzung der Vollziehung ablehnenden Verwaltungsakt des FA besteht dann kein Rechtsschutzbedürfnis, wenn das FG bereits über einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung nach § 69 Abs. 3 FGO entschieden hat. Diese Rechtsfrage ist durch die Rechtsprechung geklärt (, BFHE 135, 156, BStBl II 1982, 326).
Tatbestand
Fundstelle(n): BStBl 1993 II Seite 122 BFH/NV 1993 S. 7 Nr. 2 IAAAA-94337
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