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Die Weihnachtsfeier als Steuerfalle
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 3178Nach der Corona-Pause sind Betriebsveranstaltungen wieder im Kommen – damit auch das Streitpotenzial mit dem Finanzamt. Während die lohnsteuerliche Regelung mittlerweile kodifiziert ist, gelten bei der Umsatzsteuer abweichende Grundsätze.
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Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung führt nicht immer zu Arbeitslohn
[i]LohnsteuerrechtNachdem der BFH in mehreren Urteilen im Jahr 2013 einigen der bis dato nur in den LStR enthaltenen Vorschriften zu Betriebsveranstaltungen widersprach, nahm der Gesetzgeber die ertragsteuerliche Regelung mit Wirkung vom in das EStG auf.
Seitdem klärt § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a EStG, dass Zuwendungen des Arbeitgebers an seinen Arbeitnehmer und ggf. dessen Begleitperson(en) anlässlich von Betriebsveranstaltungen (bis zu zwei jährlich) nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehören, soweit sie den Betrag von 110 € je Veranstaltung und teilnehmenden Arbeitnehmer nicht übersteigen und die Teilnahme allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht. Wesentliche Neuerung gegenüber der bis dahin geltenden Verwaltungsvorschrift war, dass aus der bisherigen Freigrenze ein Freibetrag wurd...