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Krankenversicherung | neue Krankenhausbehandlungs-Richtlinie
Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat Richtlinien über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien) v. im BAnz Nr. 188 v. S. 22 577 bekannt gemacht, die am in Kraft getreten sind. Die Richtlinien enthalten Bestimmungen über die Notwendigkeit einer stationären Krankenhausbehandlung, über voll-, teil-, vor- und nachstationäre Behandlung sowie über die Abgrenzung zur ambulanten Behandlung. Die neuen Richtlinien lösen die früheren Krankenhauspflege-Richtlinien v. ab.