Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
KSVG | Künstlersozialabgabe für GbR-Medienagentur
Eine Marketing- und Medienagentur, die künstlerische und/oder publizistische Leistungen als GbR erbringt und abrechnet, nicht als OHG auftritt und keine Eintragung ins Handelsregister veranlasst, stellt eine Mehrheit von Künstlern und/oder Publizisten dar.
Die Frage, ob der Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft als selbständiger Künstler oder Publizist anzusehen ist, bedarf im Verhältnis zu einem außenstehenden Kunstvermarkter oder -verwerter und in Bezug auf die Kriterien, anhand derer eine bestimmte Zahlung als abgabenrelevant (vgl. § 25 KSVG) einzustufen ist, einer typisierenden Betrachtung. Deshalb ist allein auf die gewählte Gesellschaftsform und die Firmierung der Gesellschaft abzustellen und nicht auf die Bewertung des Geschäftsbetriebs als „künstlerisch“ oder „handelsge...