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LSG Hessen Beschluss v. - L 4 SO 85/23 B

Gesetze: § 17 Abs 2 GVG; § 17a GVG; § 51 SGG; § 40 VwGO

Leitsatz

Leitsatz:

Zur Bestimmung der zu verweisenden Streitgegenstände bei objektiver Klagehäufung im Falle der teilweisen Nichteröffnung des Sozialrechtsweges.

Fundstelle(n):
SAAAJ-52372

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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LSG Hessen, Beschluss v. 17.10.2023 - L 4 SO 85/23 B

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