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BFH Urteil v. - V R 60/88 BStBl 1992 II S. 986

Gesetze: UStG 1980 § 4 Nr. 9 Buchst. aUStG 1980 § 10 Abs. 1 Sätze 1 und 2GrEStG Niedersachsen § 10 Abs. 1GrEStG Niedersachsen § 11 Abs. 1 Nrn. 1, 7FStrG § 19 Abs. 5NStrG § 42 Abs. 4NEG §§ 13, 14

Zum Umfang des Entgelts bei einer umsatzsteuerfreien Grundstücksveräußerung zur Vermeidung einer Enteignung

Leitsatz

Veräußert ein Unternehmer einen Teil seines Betriebsgrundstücks zur Vermeidung einer Enteignung, sind neben dem Kaufpreis auch die Entschädigung für eine Betriebseinschränkung auf dem Restgrundstück und die Vergütung für den Abbruch von Gebäuden auf dem veräußerten Grundstücksteil Entgelt für eine einheitliche, unter das GrEStG fallende, nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG 1980 umsatzsteuerfreie Leistung (Abgrenzung zum , BFHE 105, 75, BStBl II 1972, 403).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 986
BFH/NV 1992 S. 76 Nr. 11
AAAAA-94318

Preis:
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Nutzungsdauer:
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BFH, Urteil v. 24.06.1992 - V R 60/88

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