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BFH Urteil v. - VI R 69/90 BStBl 1992 II S. 961

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1EStG § 10 Abs. 1 Nr. 7

Aufwendungen eines hauptamtlichen B-Schein-Kirchenmusikers für ein zweites Hochschulstudium zur Erlangung des A-Examens sind Werbungskosten

Leitsatz

Die Aufwendungen eines hauptamtlichen B-Schein-Kirchenmusikers für ein zweites Hochschulstudium mit dem Ziel, das A-Examen zu machen, sind als Werbungskosten abziehbare Fortbildungskosten.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 961
BFH/NV 1992 S. 58 Nr. 9
NAAAA-94305

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BFH, Urteil v. 14.02.1992 - VI R 69/90

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