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BFH Urteil v. - IV R 115/90 BStBl 1992 II S. 948

Gesetze: EStG §§ 4 Abs. 4, 9

Berücksichtigung von Drittaufwand bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung durch Angehörige?

Leitsatz

Der IV. Senat legt dem Großen Senat gemäß § 11 Abs. 4 FGO folgende Frage zur Entscheidung vor:

Kann im Falle der unentgeltlichen Nutzungsüberlassung durch Angehörige der diesen entstandene Aufwand beim Nutzenden als sog. Drittaufwand berücksichtigt werden?

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1992 II Seite 948
BFH/NV 1992 S. 81 Nr. 12
PAAAA-94300

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BFH, Urteil v. 09.07.1992 - IV R 115/90

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