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Steuerrecht | Kosten einer Zweitwohnung im Ausland bei doppelter Haushaltsführung
Die Kosten für eine Zweitwohnung im Ausland im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung sind als Werbungskosten abziehbar, wenn sie notwendig sind. Die Notwendigkeit ist zu bejahen, wenn ein Beamter Kosten für eine Zweitwohnung trägt, die ihm von seinem Dienstherrn zugewiesen worden ist.
[i]Keine Beschränkung auf 1.000 € pro MonatDer Abzug der Kosten ist nicht auf 1.000 € im Monat gem. § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG beschränkt, da diese Beschränkung nach dem Gesetzeswortlaut nur für Zweitwohnungen im Inland gilt, nicht aber für Zweitwohnungen im Ausland.
[i]Kläger war Botschafter der BundesrepublikDer Kläger war Botschafter der Bundesrepublik und im Streitjahr in zwei ausländischen Staaten tätig; er war aber aufgrund einer doppelten Haushaltsführung weiterhin unbeschränkt steuerpflichtig. Das Auswärtige Amt wies ihm in beiden Staaten jeweils eine ca. 200 m² große Wohnung zu, für die ...