Beteiligung des Kommanditisten
an der Komplementär-GmbH als Sonderbetriebsvermögen II
Leitsatz
1. Der Zuordnung
der Anteile eines Kommanditisten an der Komplementär-GmbH zum notwendigen
Sonderbetriebsvermögen II steht ein von der Komplementärin unterhaltener
eigener Geschäftsbetrieb von nicht untergeordneter Bedeutung entgegen.
2. Da eine etwaige Zuordnung
der Geschäftsanteile an der Komplementär-GmbH zum gewillkürten Sonderbetriebsvermögen
II mit dem Ausscheiden der GmbH als Komplementärin entfallen wäre,
kann im Streitfall dahinstehen, ob die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft
überhaupt gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen II sein kann.
Fundstelle(n): BFH/PR 2024 S. 5 Nr. 2 GStB 2024 S. 193 Nr. 6 GStB 2024 S. 194 Nr. 6 VAAAJ-52024
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Online-Dokument
Finanzgericht
Rheinland-Pfalz
, Urteil v. 27.07.2022 - 2 K 1544/17
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