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Finanzgericht Rheinland-Pfalz  Urteil v. - 2 K 1544/17

Gesetze: § 15 Abs. 3 Nr. 2 EStG ; § 15 Abs. 3 GmbHG ; § 15 Abs. 4 GmbHG ; § 50 Abs. 1 GmbHG; § 53 Abs. 2 GmbHG ; § 61 Abs. 2 Satz 2 GmbHG ; § 66 Abs. 2 GmbHG

Beteiligung des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH als Sonderbetriebsvermögen II

Leitsatz

1. Der Zuordnung der Anteile eines Kommanditisten an der Komplementär-GmbH zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen II steht ein von der Komplementärin unterhaltener eigener Geschäftsbetrieb von nicht untergeordneter Bedeutung entgegen.

2. Da eine etwaige Zuordnung der Geschäftsanteile an der Komplementär-GmbH zum gewillkürten Sonderbetriebsvermögen II mit dem Ausscheiden der GmbH als Komplementärin entfallen wäre, kann im Streitfall dahinstehen, ob die Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft überhaupt gewillkürtes Sonderbetriebsvermögen II sein kann.

Fundstelle(n):
BFH/PR 2024 S. 5 Nr. 2
GStB 2024 S. 193 Nr. 6
GStB 2024 S. 194 Nr. 6
VAAAJ-52024

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz , Urteil v. 27.07.2022 - 2 K 1544/17

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