Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Hessisches Finanzgericht  Urteil v. - 3 K 1681/17

Gesetze: EStG § 4 Abs 3 Satz 4; EStG § 6 Abs 1; EStG § 6 Abs 2; EStG § 15 Abs 1 Satz 1 Nr 1; HGB § 247 Abs 2

Zuordnung von Goldbarren zum Anlagevermögen trotz Veräußerungsabsicht bei einem Sicherungszweck

Leitsatz

  1. Maßgeblich für die Zuordnung zum Anlagevermögen ist grundsätzlich die Funktion und wirtschaftliche Bedeutung, die dem Vermögensgegenstand innerhalb des Betriebsorganismus zufällt. (, BFH/NV 1999, 359). Insoweit kommt es auf die Zweckbestimmung an, mit der ein Wirtschaftsgut im Betrieb eingesetzt wird.

  2. Die regelmäßig gegen Anlagevermögen sprechende Veräußerungsabsicht (hier zum Zweck der Finanzierung von Betriebsausgaben) kann durch einen für Anlagevermögen sprechenden Sicherungszweck (hier Erwerb von Gold als Absicherung gegen eine Euro-/Bankencrash) überlagert sein.

  3. Für diesen vorrangigen Sicherungszweck kann sprechen, wenn statt Goldzertifikate mit höheren Kosten verbundene Goldbarren ge- und verkauft wurden.

Fundstelle(n):
LAAAJ-52023

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
Online-Dokument

Hessisches Finanzgericht , Urteil v. 26.06.2023 - 3 K 1681/17

Erwerben Sie das Dokument kostenpflichtig.

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen