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NWB Nr. 46 vom Seite 3122

Bundesregierung beschließt Maßnahmen zur Dämpfung der Energiekosten

Prof. Dr. Ralf Jahn

Die bis zum befristeten Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom und die Subventionen für Netzentgelte zur Entlastung der Strompreise sollen nach einem Beschluss des Bundeskabinetts v.  bis Ende April 2024 verlängert werden. Im Gegenzug soll die Umsatzsteuer auf Erdgas früher als geplant auf den regulären Satz angehoben werden.

Verlängerung der Preisbremsen auf den Weg gebracht

[i]Entlastungen beim Bezug verschiedener EnergienDer Bund hat nach dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG, BGBl 2022 I S. 2035) vom November 2022 mit den ab Januar geltenden Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG, BGBl 2022 I S. 2560) und Strompreisbremsegesetz (StromPBG, BGBl 2022 I S. 2512) weitere Entlastungen bei Erdgas, Fernwärme und Strom auf den Weg gebracht [i]Jahn, NWB 52/2022, S. 3736. Gedeckelt wird der Bruttoarbeitspreis, also der Preis inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte, für leitungsgebundenes Erdgas auf 12 ct/kWh und für Wärme (Nah- und Fernwärme) auf 9,5 ct/kWh. Beim Strom wurde ein Deckel von 40 ct/kWh festgelegt. Dieser Basispreis gilt für 80 % des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs (bis zu 30.000 kwh/Jahr). Wegen der hohen Energiepreise hatte der Bund mit dem Gesetz zur temporären Senkung den Umsatzsteuersatz au...BGBl 2022 I S. 1743

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