- Erwerbereigenschaft eines geschlossenen Immobilienfonds bei vorformuliertem Vertragswerk und Geschäftsführung der Initiatoren - Behandlung der Eigenkapitalvermittlungsprovision als Anschaffungskosten
Leitsatz
Es bestehen keine ernstlichen Zweifel daran, daß Provisionen für die Vermittlung des Gesellschaftskapitals bei einem Immobilienfonds in der Rechtsform einer GbR, die ein Grundstück mit einem Altbau erwirbt und modernisiert, nicht zu den sofort abziehbaren Werbungskosten gehören, wenn die Provisionen Teil des Gesamtaufwands für den Erwerb des Grundstücks und dessen Modernisierung sind. *)
*) Vgl. hierzu - (BStBl I S. 585).
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BStBl 1992 II Seite 883 BFH/NV 1992 S. 44 Nr. 7 SAAAA-94270
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