Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 33 | Gewerbesteuer: Keine Zurechnung von Erschließungsmaßnahmen bei bloßer Kostenübernahme

Ein gewerblicher Grundstückshandel wird nach einem aktuellen Urteil des FG Münster erst dann eröffnet, wenn ein Landwirt bei der Erschließung von Grundstücken innerhalb eines von der örtlichen Kommune neu ausgewiesenen Bebauungsplangebiets Aktivitäten entfaltet, die auf die Schaffung einer anderen Marktgängigkeit des Grundbesitzes gerichtet sind. Dies sei bei einer aktiven Mitwirkung an der Erschließung der Fall, nicht jedoch, wenn der Landwirt bloß die Erschließungskosten übernimmt.

Für die Landwirte unter Ihren Mandanten ist möglicherweise eine Rechtsfrage interessant, die dem VI. Senat des BFH vorliegt.

Ein land- und forstwirtschaftlicher Betrieb umfasste Grundstücke, die innerhalb eines Bebauungsplangebiets lagen, das von der örtlichen Kommune neu ausgewiesen worden war. Die Gemeinde übertrug die Durchführung der Erschließung im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an einen privaten Erschließungsträger. Der Landwirt verpflichtete sich diesem gegenüber privatrechtlich zur Übernahme der anfallenden Kosten.

Der Landwirt veräußerte einige der erschlossenen Grundstücke. Die daraus resultierenden Gewinne erfasste er als Hilfsgeschäft im Rahmen der Ei...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

Steuern mobil